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Welcher Bodenbelag ist geeignet?

Written by admin. Posted in Vinylboden

Bodenbeläge

Sie wollen neue Bodenbeläge kaufen und interessieren sich sowohl für Parkett, als auch für Vinyl? Dann sollten Sie sich vorher über die Vor- und Nachteile dieser beiden Materialien genauer informieren.

Parkett

Echtes Parkett bewirkt ein natürlicheres Wohnklima und ist umweltgerechter. Es lässt sich bei Bedarf nachträglich bearbeiten und letztendlich ökologisch gut entsorgen. Bei guter Pflege ist es sehr lange haltbar und stabil. Parkett aus Echtholz wirkt einfach schöner und sorgt besonders in Wohnräumen für eine behagliche Atmosphäre. Allerdings ist es in der Erstanschaffung relativ teuer. Bei weicheren Holzarten müssen Sie auch mehr Vorsicht bezüglich Kratzern und Abdruckstellen walten lassen. Bei guter Versiegelung ist aber auch dies recht gut in den Griff zu bekommen. Parkett aus echtem Holz ist im Allgemeinen ein guter natürlicher Schalldämpfer.

Vinyl

Bodenbeläge aus Vinyl zeichnen sich besonders durch ihre Pflegeleichtigkeit aus. Sie sind in der Neuanschaffung preiswert und lassen sich mit etwas handwerklichem Geschick einfach verlegen. Solche Bodenbeläge sind widerstandsfähig und können optisch sehr gut an Ihre Einrichtung angepasst werden. So sind bei Bodenbelägen aus Vinylmaterial auch Muster in Parkett-Optik möglich. Manche farbliche Gestaltung wird nur mit diesem Material wegen dem vielfältigen Dekor erreicht. Für Badezimmer ist Vinyl oft besser geeignet als Bodenbeläge aus Echtholz, weil es unempfindlich gegenüber Feuchtigkeit ist und einfach gereinigt werden kann. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass beim Verlegen keine Klebemittel verwendet werden, die später ausdunsten und so Unwohlsein oder sogar Allergien auslösen können. Unebenheiten im Untergrund drücken sich leicht durch das Vinylmaterial durch und müssen deshalb vor dem Verlegen ausgeglichen werden. Bodenbeläge aus Vinyl lassen sich leider nicht sanieren. Sie können nach einer gewissen Abnutzung nur komplett ausgetauscht werden. Die Entsorgung solcher Bodenbeläge darf nur in umweltgerecht arbeitenden Verbrennungsanlagen erfolgen.